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Transparenz Für Bewerber:innen & geprüfte Personen

Sie wurden über eine Prüfung durch Indicium informiert. Hier steht, was das heißt – und was nicht.

Eine Prüfung Ihrer Person klingt zunächst unangenehm. Das verstehen wir. Deshalb legen wir offen, was geschieht: Ein Auftraggeber – etwa ein künftiger Arbeitgeber, eine Bank oder ein Investor – lässt vor einer Entscheidung eine strukturierte, DSGVO-konforme Risikoeinschätzung erstellen. Auf Basis öffentlich oder rechtmäßig verfügbarer Quellen. Nachvollziehbar dokumentiert. Mit menschlicher Letztkontrolle. Diese Seite erklärt den Vorgang vollständig – nicht, weil wir müssen, sondern weil Fairness Teil der Prüfung ist.

Was geprüft wird – und auf welcher Grundlage.

Geprüft wird, was für die konkrete Entscheidung des Auftraggebers relevant und rechtlich zulässig ist – nicht mehr. Je nach Prüftiefe gehören dazu:

Identität
Abgleich der angegebenen mit den auffindbaren Angaben.
Sanktions- und PEP-Listen
Ob Sie auf einschlägigen offiziellen Listen geführt werden.
Negative Medienberichterstattung
Öffentlich zugängliche, einschlägige Berichte.
Qualifikation und Beteiligungsstrukturen
Nur bei entsprechender Prüftiefe und Relevanz – etwa bei Führungs- oder Beteiligungsrollen.

Grundlage sind öffentlich oder rechtmäßig verfügbare Quellen. Jeder Befund wird auf den Stichtag datiert und ist nachvollziehbar belegt.

Was ausdrücklich nicht geschieht.

Vertrauen entsteht an den Grenzen. Deshalb sagen wir auch, was wir nicht tun:

Wir kontaktieren Sie nicht heimlich
Und führen keine verdeckten Ermittlungen in Ihrem privaten Umfeld.
Wir bewerten keine besonderen Datenkategorien zur Profilbildung
Gesundheit, Religion, sexuelle Orientierung, Gewerkschaftszugehörigkeit.
Wir treffen keine Entscheidung über Sie
Indicium liefert eine Einschätzung; die Entscheidung trifft allein der Auftraggeber.
Wir verkaufen Ihre Daten nicht
Und trainieren keine Modelle mit den Anfragen oder Ergebnissen zu Ihrer Person.

Wie die Prüfung abläuft – in vier Schritten.

01
Auftrag
Ein berechtigter Auftraggeber beauftragt die Prüfung im Rahmen einer konkreten Entscheidung – Einstellung, Mandat, Investition, Geschäftsbeziehung.
02
Recherche
Indicium prüft die relevanten, rechtmäßig verfügbaren Quellen und gleicht gegen die einschlägigen Listen ab.
03
Menschliche Letztkontrolle
In sensiblen oder unklaren Fällen bewertet ein qualifizierter Prüfer das Ergebnis nach dem Vier-Augen-Prinzip. Es gibt keine ausschließlich automatisierte Entscheidung mit Rechtswirkung (Art. 22 DSGVO).
04
Bericht
Der Auftraggeber erhält einen prüfsicheren Risikobericht mit datierten Quellen und Audit-Trail – als Grundlage für seine eigene Entscheidung.

Ihre Rechte.

Als geprüfte Person stehen Ihnen die Rechte der DSGVO und – in der Schweiz – des revidierten Datenschutzgesetzes (revDSG) zu:

Auskunft (Art. 15 DSGVO)
Welche Daten zu Ihnen verarbeitet wurden.
Berichtigung (Art. 16)
Unrichtige Angaben korrigieren zu lassen.
Löschung (Art. 17)
Im gesetzlichen Rahmen.
Widerspruch (Art. 21)
Gegen die Verarbeitung, im gesetzlichen Rahmen.
Information bei Erhebung über Dritte (Art. 14)
Über Herkunft und Zweck.
Auskunft anfragen.
Sie möchten wissen, ob und welche Daten zu Ihrer Person verarbeitet wurden? Wenden Sie sich an uns – wir beantworten Ihre Anfrage im gesetzlichen Rahmen.

Datenschutz-Kontakt: datenschutz@indicium.ag – kein Vertriebskontakt.

Fragen, die geprüfte Personen häufig stellen.

Erfährt mein (künftiger) Arbeitgeber alles über mich?+
Nein. Der Bericht enthält nur das für die konkrete Entscheidung Relevante aus rechtmäßig verfügbaren Quellen – keine umfassende Lebensauswertung.
Werde ich vorher informiert?+
Die Informationspflichten richten sich nach DSGVO/revDSG; in der Regel informiert Sie der Auftraggeber über die Prüfung.
Was, wenn etwas falsch ist?+
Sie haben ein Recht auf Berichtigung. Datierte Quellen und Audit-Trail machen einen Befund überprüfbar.
Entscheidet eine KI über mich?+
Nein. Es gibt keine ausschließlich automatisierte Entscheidung mit Rechtswirkung; im sensiblen Fall entscheidet ein Mensch.

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