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Background Checks für HR, Legal und Compliance

Aus öffentlichen Risikosignalen werden belastbare Entscheidungen.

Indicium unterstützt regulierte Teams beim Screening von Kandidaten, Gegenparteien und sensiblen Positionen — mit datierten Quellen, menschlicher Prüfung und Reports, die Ihre Rechtsabteilung verteidigen kann.

Indiciums Screening-Workflows kombinieren Registerdatenextraktion mit manueller Prüfung zur Unterstützung der UBO-Identifikation über Eigentümerketten hinweg.

UBO-Verifizierung: 3 Stufen der Prüfungen wirtschaftlich Berechtigter

Praktische Übersicht der drei Verifizierungsstufen für Ultimate Beneficial Owners – vom Registerabzug bis zur tiefen Eigentümeranalyse.

Die Verifizierung wirtschaftlich Berechtigter reicht vom einfachen Registerabzug bis zur tiefgehenden, länderübergreifenden Eigentümeranalyse. Die drei Stufen – Registeridentifikation, Eigentümerkettenanalyse und erweiterte Verifizierung mit Screening – spiegeln zunehmende Komplexität und Risikoexposition wider, ohne eine feste regulatorische Hierarchie darzustellen.

Was sind die drei Stufen der UBO-Verifizierung?

Die drei Stufen lassen sich als gestufter Ansatz verstehen, bei dem jede Stufe auf der vorherigen aufbaut. Sie sind im deutschen Geldwäschegesetz (GwG) nicht formal als “Stufen” kodifiziert, entsprechen aber eng dem risikobasierten Due-Diligence-Rahmen, den das GwG und die EU-Anti-Geldwäsche-Richtlinien fordern.

Stufe Umfang Typische Methoden
1 — Registeridentifikation Direkte UBO-Abfrage Transparenzregister-Abfrage, Handelsregisterauszug
2 — Eigentümerkettenanalyse Rückverfolgung durch Gesellschaftsschichten Anteilsanalyse, Kartierung der Gesellschaftsstruktur
3 — Erweiterte Verifizierung & Screening Bestätigung und Risiko-Screening Herkunftsmittel-Prüfungen, Sanktions- und PEP-Screening, Negativmedien-Recherche

Wie funktioniert Stufe 1 — die Registeridentifikation?

Stufe 1 ist der Basis-Schritt. Sie umfasst die Abfrage des einschlägigen Registers für wirtschaftlich Berechtigte, um Personen zu identifizieren, die letztlich eine Rechtsperson besitzen oder kontrollieren. In Deutschland ist das Transparenzregister die primäre Quelle. In der Schweiz werden UBO-Informationen typischerweise über das Handelsregister und entsprechende Erklärungen eingeholt. Österreich führt ein eigenes Register der wirtschaftlichen Eigentümer im Rahmen des Firmenbuchs.

Ziel auf dieser Stufe ist es, einen strukturierten Datensatz zu erhalten, der die namentlich genannten Personen, ihre Eigentumsquoten und die Art ihrer Kontrolle ausweist. Die dabei angewandte Schwelle liegt üblicherweise bei einer bedeutenden Eigentums- oder Kontrollbeteiligung, im Einklang mit den Anforderungen des EU-Geldwäsche-Rahmens.

Die Registeridentifikation ist effizient und für risikoärmere Beziehungen geeignet. Die Datenqualität der Register variiert jedoch. Einträge können veraltet, unvollständig oder auf Eigenauskünften ohne unabhängige Verifizierung basieren. Für Fälle mit höherem Risiko reicht Stufe 1 allein nicht aus.

Was umfasst Stufe 2 — die Eigentümerkettenanalyse?

Stufe 2 geht über einen einzelnen Registereintrag hinaus. Hier ist es erforderlich, das Eigentum durch mehrere Gesellschaftsschichten zurückzuverfolgen, um zu bestätigen, dass die als UBOs eingetragenen Personen tatsächlich die letztlichen Kontrollinhaber sind. Dies ist besonders relevant, wenn ein Vertragspartner Teil einer Holdingstruktur ist, Zwischengesellschaften in verschiedenen Rechtsordnungen umfasst oder Trust- oder Stiftungsstrukturen einbezieht.

Der Prozess umfasst typischerweise:

  • Kartierung der vollständigen Eigentümerkette von der Vertragsgesellschaft aufwärts.
  • Identifikation jeder Zwischengesellschaft und ihres Sitzes.
  • Anwendung der Eigentumsschwelle auf jeder relevanten Ebene.
  • Dokumentation der Kontrolle durch andere Mittel als direkte Anteile – etwa Stimmrechte, Vorstandsernennungen oder vertragliche Regelungen.

In der Eigentümerkettenanalyse treten viele praktische Schwierigkeiten auf. Grenzüberschreitende Strukturen können Rechtsordnungen mit eingeschränktem Registerzugang betreffen. Strohmann-Konstruktionen und Inhaberaktien können, obwohl zunehmend eingeschränkt, die wahre Eigentümerschaft verschleiern. Das GwG verpflichtet Verpflichtete ausdrücklich, angemessene Schritte zur Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten zu unternehmen, was in der Praxis bedeutet, dass eine einzelne Registerabfrage bei komplexen Strukturen selten ausreicht.

Was geschieht auf Stufe 3 — erweiterte Verifizierung und Screening?

Stufe 3 verbindet die Eigentümervalidierung mit aktivem Risiko-Screening. Sie ist für Beziehungen mit höherem Risiko erforderlich, etwa solche, die durch den risikobasierten Ansatz nach GwG oder gleichwertige DACH-Rahmen identifiziert wurden. Verstärkte Sorgfaltspflichten greifen bei Hinweisen auf ein höheres Risiko – beispielsweise bei komplexen Eigentümerstrukturen, grenzüberschreitender Exposition oder Verbindungen zu Hochrisikojurisdiktionen.

Auf dieser Stufe kommen folgende Elemente zum Tragen:

  • Prüfung der Herkunft von Vermögen und Geldern: Verständnis, wie der UBO sein Vermögen erworben hat und woher die Mittel für die spezifische Transaktion oder Beziehung stammen.
  • Sanktions-Screening: Abgleich von UBOs gegen aktuelle Sanktionslisten, einschließlich EU-, UN- und nationaler Listen.
  • PEP-Screening: Identifikation politisch exponierter Personen, was zusätzliche Risikomanagementmaßnahmen auslöst.
  • Negativmedien-Screening: Prüfung auf negative Berichterstattung, die auf Finanzkriminalität, regulatorisches Eingreifen oder Reputationsschäden hindeuten kann.
  • Menschliche Endprüfung: Ein qualifizierter Analyst bewertet Screening-Treffer, beseitigt False Positives und dokumentiert die Entscheidungsgrundlage.

Auf Stufe 3 treffen Automatisierung und menschliche Urteilskraft aufeinander. Screening-Tools können potenzielle Treffer markieren, aber die Interpretation der Ergebnisse – insbesondere bei Nuancen wie häufigen Namen, historischen Sanktionslisten oder kontextabhängigen Negativmedien – erfordert erfahrene Prüfung.

Wie ordnen sich die Stufen in regulatorische Pflichten ein?

Das GwG schreibt kein festes Drei-Stufen-Modell vor. Es verlangt vielmehr von Verpflichteten, den wirtschaftlich Berechtigten zu identifizieren, risikobasierte Maßnahmen zur Identitätsprüfung zu ergreifen und bei höherem Risiko verstärkte Sorgfalt anzuwenden. Das hier beschriebene Drei-Stufen-Modell ist eine praktische Interpretation, die hilft, interne Workflows zu strukturieren und Ressourcen entsprechend dem Risiko zu allozieren.

Für Banken, Versicherer und andere regulierte Unternehmen im DACH-Raum liegt die zentrale Pflicht in der Verhältnismäßigkeit. Eine unkomplizierte inländische Gesellschaft mit einem einzigen direkten Gesellschafter lässt sich auf Stufe 1 angemessen bearbeiten. Eine grenzüberschreitende Holdingstruktur mit Trust-Elementen erfordert in der Regel Maßnahmen der Stufen 2 und 3.

Welche Stolperfallen gibt es bei der UBO-Verifizierung?

Mehrere wiederkehrende Probleme beeinträchtigen die Qualität der UBO-Verifizierung:

  • Ausschließliche Abhängigkeit von selbst deklarierten Registerdaten ohne Abgleich mit Handelsregisteranträgen.
  • Abbruch der Eigentümerrückverfolgung bei der ersten Gesellschaft, die die Schwelle zu erfüllen scheint, ohne das Vorhandensein weiterer Schichten zu prüfen.
  • Fehlende Dokumentation der Begründung für UBO-Feststellungen, was bei Audits zu Problemen führt.
  • Behandlung des Screenings als einmaliges Ereignis statt als kontinuierliche Überwachungspflicht.
  • Übersehen indirekter Kontrollmechanismen, die nicht in Anteilsquoten sichtbar sind.

Ein strukturierter, stufenbasierter Ansatz hilft, diese Probleme zu adressieren, indem er die Tiefe der Untersuchung explizit und proportional zum identifizierten Risiko macht.

Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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