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Background Checks für HR, Legal und Compliance

Aus öffentlichen Risikosignalen werden belastbare Entscheidungen.

Indicium unterstützt regulierte Teams beim Screening von Kandidaten, Gegenparteien und sensiblen Positionen — mit datierten Quellen, menschlicher Prüfung und Reports, die Ihre Rechtsabteilung verteidigen kann.

Der Indicium-Report übersetzt die Prüfpflichten aus VAG und GwG in eine dokumentierte Zuverlässigkeitsprüfung, die Sie der Aufsicht vorlegen können.

§ 24 VAG: Zuverlässigkeit bei Versicherern richtig prüfen

§ 24 VAG: Wer bei Versicherern auf Zuverlässigkeit geprüft wird, welche GwG-Pflichten Lebensversicherer treffen und wie beide Regime zusammenpassen.

Versicherer bewegen sich bei der Zuverlässigkeitsprüfung in einer doppelten Pflichtenlandschaft: Aufsichtsrechtlich verlangt § 24 Abs. 1 S. 1 VAG, dass alle Personen, die das Unternehmen tatsächlich leiten oder andere Schlüsselaufgaben wahrnehmen, zuverlässig und fachlich geeignet sind — ein Personenkreis, der deutlich weiter reicht als das KWG-Regime der Banken. Geldwäscherechtlich kommt für Lebensversicherer hinzu, dass sie als Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 GwG die Zuverlässigkeit ihrer Mitarbeiter nach § 6 Abs. 2 Nr. 5 GwG sicherstellen müssen. Wer beide Regime sauber kartiert, kann sie direkt in ein abgestuftes Screening-Konzept übersetzen.

Das aufsichtsrechtliche Regime: § 24 VAG reicht weiter als das KWG

Der Anwendungsbereich des § 24 Abs. 1 S. 1 VAG ist bewusst funktional gefasst: Erfasst ist nicht nur die formal bestellte Geschäftsleitung, sondern jede Person, die das Unternehmen tatsächlich leitet oder andere Schlüsselaufgaben wahrnimmt — typischerweise also auch die Verantwortlichen für Risikomanagement, Compliance, versicherungsmathematische Funktion und interne Revision. Eingebettet ist das in die Anforderung einer wirksamen Geschäftsorganisation nach § 23 Abs. 1 VAG: Die Eignungs- und Zuverlässigkeitsprüfung ist kein isolierter Personalakt, sondern Teil der Governance.

Praktisch bedeutet das: Versicherer müssen für einen größeren Personenkreis als Banken belegen können, dass Zuverlässigkeit und fachliche Eignung geprüft wurden — bei Bestellung und fortlaufend. Wer diese Prüfung erst anstößt, wenn die Personalie bereits kommuniziert ist, riskiert Verzögerungen und unangenehme Rückfragen der Aufsicht; die Recherche gehört vor die Nominierung, nicht danach. Wie die Nachweisführung gegenüber der BaFin gelingt, zeigt vertiefend unser Beitrag zu Fit & Proper bei der BaFin.

Das geldwäscherechtliche Regime: die Sonderrolle der Lebensversicherer

Parallel dazu gilt für Unternehmen mit Lebensversicherungstätigkeit das GwG: Als Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 GwG müssen sie interne Sicherungsmaßnahmen vorhalten — darunter nach § 6 Abs. 2 Nr. 5 GwG die Prüfung der Zuverlässigkeit ihrer Mitarbeiter. Dieses Regime zielt nicht auf Schlüsselfunktionen, sondern auf die Belegschaft in geldwäscherelevanten Prozessen — etwa Antrags-, Auszahlungs- und Vertriebsfunktionen —, und es gilt nicht nur bei Einstellung, sondern laufend. In vielen Häusern wird diese zweite Prüfpflicht übersehen, weil sie organisatorisch bei der Geldwäscheprävention liegt, während die Fit-&-Proper-Prozesse bei HR und Gremienbetreuung angesiedelt sind. Die Grundlagen dieser Mitarbeiterprüfung haben wir im Beitrag zur Zuverlässigkeitsprüfung nach GwG aufbereitet.

Beide Regime kartiert

Die zwei Pflichtenkreise unterscheiden sich in vier Dimensionen — und genau diese Unterschiede strukturieren das Screening-Konzept:

  • Personenkreis: § 24 VAG erfasst Leitung und Schlüsselfunktionen; das GwG erfasst Mitarbeiter in geldwäscherelevanten Rollen der Lebensversicherungssparte.
  • Anlass: Aufsichtsrechtlich steht die Bestellung bzw. Funktionsübernahme im Vordergrund; geldwäscherechtlich sind Einstellung und laufende Überprüfung gefordert.
  • Prüfmaßstab: § 24 VAG fragt nach Zuverlässigkeit und fachlicher Eignung; das GwG fokussiert die Zuverlässigkeit im Sinne der Geldwäscheprävention.
  • Adressat des Nachweises: In beiden Fällen die Aufsicht — aber mit unterschiedlichen Erwartungen an Tiefe und Dokumentation.

Wichtige Begriffe rund um Zuverlässigkeit, Schlüsselfunktionen und Screening finden Sie kompakt erklärt in unserem Glossar.

Vom Pflichtenkatalog zum Screening-Konzept

Aus der Kartierung folgt ein dreistufiges Konzept: Schlüsselfunktionen und Geschäftsleitung erhalten die tiefste Prüfung (Register, Presse, Interessenkonflikte, Werdegang), geldwäscherelevante Rollen der Lebensversicherung eine standardisierte Zuverlässigkeitsprüfung mit definiertem Turnus, die übrige Belegschaft eine risikoangemessene Basisprüfung. Entscheidend ist die Dokumentation: Für jede Person muss sich belegen lassen, was wann geprüft und wie bewertet wurde. Indicium liefert dafür prüffeste Reports mit datierten Quellen und menschlicher Letztprüfung (Art. 22 DSGVO) — abgestimmt auf die Anforderungen regulierter Branchen.

Handlungsempfehlung

Erstellen Sie zunächst eine Funktionslandkarte: Welche Personen fallen unter § 24 VAG, welche Rollen sind geldwäscherelevant im Sinne des GwG, wo überschneiden sich beide Kreise? Ordnen Sie dann jeder Gruppe Prüftiefe und Turnus zu und legen Sie das Konzept als Teil Ihrer Geschäftsorganisation schriftlich nieder. Wenn Sie sehen möchten, wie sich das operativ abbilden lässt: Vereinbaren Sie eine Demo.

Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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