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Sanktions-Screening: EU-, OFAC- und UN-Listen erklärt

Verstehen Sie die Unterschiede zwischen EU-, OFAC- und UN-Sanktionslisten, wann welche gilt und wie Sie einen prüffesten Screening-Prozess für KYC/AML aufbauen.

Sanktions-Screening ist keine Kür. Ob Bank beim Onboarding eines Firmenkunden, Executive Search bei der Platzierung eines CFO oder Family Office bei der Prüfung eines neuen Beraters — Sie müssen wissen, welche Listen zu prüfen sind, wann welche gilt und wie Sie dokumentieren, dass Sie es ordnungsgemäß getan haben.

Das Problem: Es gibt keine einzelne „Sanktionsliste“. Es gibt mindestens drei große Regime — die Europäische Union, das US Office of Foreign Assets Control (OFAC) und den UN-Sicherheitsrat — plus nationale Listen wie SECO in der Schweiz. Jedes hat unterschiedliche Reichweiten, Rechtsgrundlagen und Konsequenzen bei einem verpassten Treffer.

Dieser Leitfaden erklärt die Unterschiede, wann welche Liste relevant ist und wie Sie einen Screening-Prozess aufbauen, der einer Prüfung standhält.

Die drei großen Sanktionsregime

Europäische Union (EU)

Rechtsgrundlage: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), umgesetzt durch Verordnungen des Rates.

Reichweite: Gilt für alle EU-Personen und -Unternehmen sowie für alle, die in der EU geschäftlich tätig sind. Dazu gehören auch EU-Tochtergesellschaften von Nicht-EU-Unternehmen.

Listen: Die EU führt konsolidierte Listen von Personen, Gruppen und Organisationen, die Finanzsanktionen unterliegen. Diese umfassen Vermögenseinfrierungen, Reiseverbote und Waffenembargos.

Kernpunkt: Wenn Sie ein EU-Unternehmen sind oder EU-Geschäfte haben, sind EU-Sanktionen verbindlich. Die Listen werden häufig aktualisiert — manchmal täglich — und Sie müssen gegen die aktuelle Version prüfen.

US OFAC

Rechtsgrundlage: US-Sanktionsprogramme unter dem International Emergency Economic Powers Act (IEEPA), Trading with the Enemy Act (TWEA) und anderen Gesetzen.

Reichweite: Gilt für US-Personen, nach US-Recht gegründete Unternehmen und — entscheidend — für Transaktionen mit US-Bezug. Dazu gehören USD-Clearing, US-Ursprungswaren und US-Finanzinstitute.

Listen: OFAC führt die Specially Designated Nationals (SDN)-Liste, die Consolidated Sanctions List und verschiedene programmspezifische Listen (z.B. Iran, Russland, Nordkorea).

Kernpunkt: OFAC hat extraterritoriale Reichweite. Eine deutsche Bank, die USD-Zahlungen für einen Schweizer Kunden abwickelt, kann US-Vollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt sein, wenn der Kunde auf der SDN-Liste steht. Deshalb prüfen viele Nicht-US-Unternehmen OFAC auch dann, wenn es nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

UN-Sicherheitsrat

Rechtsgrundlage: UN-Charta Kapitel VII, umgesetzt durch Resolutionen des Sicherheitsrates.

Reichweite: UN-Sanktionen sind für alle UN-Mitgliedstaaten bindend. Jeder Mitgliedstaat setzt sie durch nationale Gesetzgebung um.

Listen: Die konsolidierte Liste des UN-Sicherheitsrates umfasst alle aktiven Sanktionsregime (z.B. ISIL/Al-Qaida, Taliban, DVRK, Libyen).

Kernpunkt: UN-Sanktionen sind die Basis. Wenn jemand auf der UN-Liste steht, ist er effektiv überall sanktioniert. Die UN-Liste ist jedoch enger als EU- oder OFAC-Listen — viele EU- und US-Designationen gehen über UN-Anforderungen hinaus.

Wann gilt welche Liste?

Situation EU OFAC UN
EU-Bank beim Onboarding eines Firmenkunden Erforderlich Empfohlen (bei USD) Erforderlich
Schweizer Executive Search bei CFO-Platzierung in Deutschland Erforderlich Empfohlen Erforderlich
US-Private-Equity-Fonds beim Erwerb eines deutschen Unternehmens Erforderlich Erforderlich Erforderlich
Family Office in Zürich bei Prüfung eines neuen Beraters Empfohlen Empfohlen Erforderlich
Deutscher Hersteller beim Export in die Türkei Erforderlich Erforderlich (bei USD/US-Waren) Erforderlich

Die praktische Regel: Prüfen Sie EU + OFAC + UN für jedes grenzüberschreitende Geschäft. Fügen Sie SECO bei Schweizer Bezug hinzu. Fügen Sie nationale Listen (z.B. UK OFSI, französische Tracfin) bei spezifischer jurisdiktionaler Exposition hinzu.

Wie Sie einen prüffesten Screening-Prozess aufbauen

1. Screening beim Onboarding und periodisch

Einmaliges Screening beim Onboarding reicht nicht. Sanktionslisten ändern sich. Ein Kunde, der im Januar sauber war, kann im März designiert werden. Best Practice: Screening beim Onboarding, dann vierteljährlich oder bei Trigger-Ereignissen (neuer wirtschaftlich Berechtigter, neue Jurisdiktion, Adverse-Media-Treffer).

2. Fuzzy-Matching verwenden, nicht exaktes Matching

Namen werden unterschiedlich transkribiert. „Mohammed“ vs „Muhammad“ vs „Mohamed“. Ein gutes Screening-Tool verwendet Fuzzy-Matching-Algorithmen, um Varianten zu erfassen. Aber Fuzzy-Matching erzeugt False Positives. Sie brauchen einen dokumentierten Prozess zur Auflösung.

3. Jede Entscheidung dokumentieren

Bei einem potenziellen Treffer müssen Sie dokumentieren: was der Treffer war, warum Sie ihn als False Positive (oder True Match) eingestuft haben, wer die Entscheidung getroffen hat und wann. Diese Dokumentation ist es, was Regulatoren verlangen.

4. Wirtschaftlich Berechtigte prüfen, nicht nur das Unternehmen

Beim Onboarding eines Unternehmens müssen Sie dessen wirtschaftlich Berechtigte prüfen (typischerweise alle mit 25%+ Eigentum oder Kontrolle). Ein sauberes Unternehmen mit einem sanktionierten UBO ist ein Sanktionsverstoß.

5. Eskalationsprozess etablieren

Was passiert bei einem True Match? Wer entscheidet, ob die Beziehung beendet wird? Was sagen Sie dem Kunden? Diese Entscheidungen müssen dokumentiert und konsistent sein.

Häufige Fehler

  • Nur das Unternehmen prüfen, nicht die UBOs: Dies ist die häufigste Lücke. Regulatoren erwarten UBO-Screening.
  • Veraltete Listen verwenden: Sanktionslisten ändern sich täglich. Eine Liste vom letzten Monat ist ein Compliance-Versagen.
  • Keine False-Positive-Dokumentation: „Es war ein False Positive“ reicht nicht. Sie müssen Ihre Begründung zeigen.
  • OFAC ignorieren, weil „wir kein US-Unternehmen sind“: Wenn Sie USD, US-Waren oder US-Finanzinstitute berühren, gilt OFAC.
  • Kein periodisches Re-Screening: Nur-Onboarding-Screening verpasst Designationen, die nach dem Onboarding erfolgen.

Wie ein prüffester Report aussieht

Ein prüffester Sanktions-Screening-Report enthält:

  • Die geprüften Listen (EU, OFAC, UN, SECO, andere)
  • Das Datum der verwendeten Listenversionen
  • Die Suchbegriffe und Matching-Logik
  • Alle identifizierten potenziellen Treffer
  • Die Auflösung jedes Treffers (False Positive / True Match / Eskaliert)
  • Den Namen der Person, die die endgültige Entscheidung getroffen hat
  • Das Datum der Entscheidung

Das erwarten Wirtschaftsprüfer und Regulatoren. Nicht ein Screenshot einer Datenbankabfrage — eine dokumentierte Entscheidungskette.

Fazit

Sanktions-Screening ist komplex, weil es keine einzelne Liste gibt. EU, OFAC und UN haben jeweils unterschiedliche Reichweiten und Rechtsgrundlagen. Der praktische Ansatz: Alle drei prüfen, alles dokumentieren, periodisch nachprüfen und einen klaren Eskalationsprozess für True Matches haben.

Die Kosten eines Fehlers: Bußgelder, Reputationsschaden und in manchen Fällen strafrechtliche Haftung. Die Kosten der richtigen Umsetzung: Ein dokumentierter Prozess, der Minuten pro Fall dauert und jeder Prüfung standhält.

Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei spezifischen Compliance-Fragen wenden Sie sich an qualifizierte Rechtsberatung.

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